ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Geltungsbereich

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Die Scout GmbH ist ein unabhängiges Finanzdienstleistungsunternehmen mit Sitz in der Schweiz. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Aufträge, auch wenn sie erst nachträglich und/oder mündlich der Scout GmbH erteilt wurden. Die Scout GmbH wird nachfolgend „FIND“ Finanzdienstleister genannt.

Umfang und Ausführung des Auftrages

Ohne anderslautende schriftliche Vereinbarung wird der Inhalt des Auftrages durch Übung und Geschäftsgebrauch bestimmt. Die mit dem Auftrag verbundene Vollmacht ermächtigt den FIND insbesondere:

Die Vollmacht gilt auch gegenüber Banken, Versicherungen sowie sämtlichen Behörden, mit denen der FIND zur Erfüllung der Aufträge Kontakt aufnehmen muss. Der FIND ist berechtigt, in sämtliche Akten Einsicht zu nehmen und Auskünfte einzuholen. Der FIND ist berechtigt, zur Erfüllung des erteilten Auftrages die Dienste von Dritten in Anspruch zu nehmen oder diesen mit ausdrücklichem Einverständnis mit dem Auftrag zu substituieren. Der FIND ist im Rahmen des erteilten Auftrages befugt, all diejenigen Schritte einzuleiten, die er zur Erfüllung des Auftrages als geeignet erachtet.

Pflichten des FIND

Der FIND verpflichtet sich, den Auftrag nach den Grundsätzen der Ausübung des Berufsstandes auszuführen. Er verpflichtet sich, über die dabei gemachten Wahrnehmungen gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren. Von der Schweigepflicht ausgenommen sind Fälle, in denen der FIND durch den Auftraggeber ausdrücklich von der Schweigepflicht entbunden wird, Fälle in denen der FIND nach Gesetz zur Aussage verpflichtet ist oder wenn es die Wahrung seiner Rechte erfordert.

Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat dem FIND ohne besondere Aufforderung alle für die Ausübung des Auftrages notwendigen Akten und Informationen zur Verfügung zu stellen. Er gibt ihm ferner jederzeit und rechtzeitig Kenntnis von sämtlichen Vorgängen und Umständen, die für den Auftrag eine Rolle spielen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem FIND auf Verlangen hin angemessene Kostenvorschüsse für seine Arbeiten zu entrichten.

Kündigung

Das Auftragsverhältnis kann von beiden Parteien jederzeit widerrufen oder gekündigt werden. Ein Widerruf resp. eine Kündigung bedarf der schriftlichen Form. Als produktberatendes Unternehmen kommen dem FIND Entschädigungen der Gesellschaften zu, welche dem FIND für seine Kundenbetreuung zustehen.

Datenschutzbestimmungen

Der FIND verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten der Auftraggeber gemäß den Bestimmungen des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG) und der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu verarbeiten. Die Daten werden ausschließlich für die Abwicklung des Auftrags und die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben genutzt.

Rechtliche Grundlagen

Sämtliche in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht gesondert geregelten Angelegenheiten unterliegen dem Schweizerischen Obligationenrecht, dem Versicherungsaufsichtsgesetz, dem Kollektiven Anlagegesetz oder anderweitigen, den jeweiligen Auftragsumfang betreffenden Schweizerischen Gesetzesgrundlagen.

Gerichtsstand

Für allfällige sich aus dem Vollmacht- und Auftragsverhältnis ergebende Streitigkeiten bestimmt der Auftraggeber, ungeachtet seines Wohnsitzes, resp. Geschäftsdomizils, den Gerichtsstand Gossau unter Ausschluss des Friedensrichters und unterwirft sich den dort geltenden Gesetzen und Instanzen. Der FIND hat indessen das Recht, den Auftraggeber beim zuständigen Gericht am Ort des Wohnsitzes, resp. Geschäftsdomizils des Auftraggebers zu belangen.

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Die Scout GmbH ist ein unabhängiges Finanzdienstleistungsunternehmen mit Sitz in der Schweiz. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Aufträge, auch wenn sie erst nachträglich und/oder mündlich der Scout GmbH erteilt wurden. Die Scout GmbH wird nachfolgend „FIND“ Finanzdienstleister genannt.

Umfang und Ausführung des Auftrages

Ohne anderslautende schriftliche Vereinbarung wird der Inhalt des Auftrages durch Übung und Geschäftsgebrauch bestimmt. Die mit dem Auftrag verbundene Vollmacht ermächtigt den FIND insbesondere:

Die Vollmacht gilt auch gegenüber Banken, Versicherungen sowie sämtlichen Behörden, mit denen der FIND zur Erfüllung der Aufträge Kontakt aufnehmen muss. Der FIND ist berechtigt, in sämtliche Akten Einsicht zu nehmen und Auskünfte einzuholen. Der FIND ist berechtigt, zur Erfüllung des erteilten Auftrages die Dienste von Dritten in Anspruch zu nehmen oder diesen mit ausdrücklichem Einverständnis mit dem Auftrag zu substituieren. Der FIND ist im Rahmen des erteilten Auftrages befugt, all diejenigen Schritte einzuleiten, die sie zur Erfüllung des Auftrages als geeignet erachten.

Pflichten des FIND

Der FIND verpflichtet sich, den Auftrag nach den Grundsätzen der Ausübung des Berufsstandes auszuführen. Sie verpflichten sich, über die dabei gemachten Wahrnehmungen gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren. Von der Schweigepflicht ausgenommen sind Fälle, in denen der FIND durch den Auftraggeber ausdrücklich von der Schweigepflicht entbunden wird, Fälle in denen der FIND nach Gesetz zur Aussage verpflichtet ist oder wenn es die Wahrung seiner Rechte erfordert.

Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat dem FIND ohne besondere Aufforderung alle für die Ausübung des Auftrages notwendigen Akten und Informationen zur Verfügung zu stellen. Er gibt ihm ferner jederzeit und rechtzeitig Kenntnis von sämtlichen Vorgängen und Umständen, die für den Auftrag eine Rolle spielen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem FIND auf Verlangen hin angemessene Kostenvorschüsse für seine Arbeiten zu entrichten. Kündigung Das Auftragsverhältnis kann von beiden Parteien jederzeit widerrufen oder gekündigt werden. Ein Widerruf resp. Eine Kündigung bedarf der schriftlichen Form. Als Produktberatendes Unternehmen kommen dem FIND Entschädigungen der Gesellschaften zu, welche dem FIND für seine Kundenbetreuung zusteht.

Rechtliche Grundlagen

Sämtliche in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht gesondert geregelten Angelegenheiten unterliegen dem Schweizerischen Obligationenrecht, dem Versicherungsaufsichtsgesetz, dem Kollektiven Anlagegesetz oder anderweitigen, den jeweiligen Auftragsumfang betreffenden Schweizerischen Gesetzesgrundlagen. Gerichtsstand Für allfällige sich aus dem Vollmacht- und Auftragsverhältnis ergebende Streitigkeiten bestimmt der Auftraggeber, ungeachtet seines Wohnsitzes, resp. Geschäftsdomizils, den Gerichtsstand Gossau unter Ausschluss des Friedensrichters und unterwirft sich den dort geltenden Gesetzen und Instanzen. Der FIND hat indessen das Recht, den Auftraggeber beim zuständigen Gericht am Ort des Wohnsitzes, resp. Geschäftsdomizils des Auftraggebers zu belangen.

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